Absicherung Export-Risiken

von Rudolf Müller

staatliche Absicherung von Exporten zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen

Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate Kreditlaufzeit) können innerhalb der EU sowie in ausgewählten Ländern der OECD ab sofort mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden. Eine entsprechende Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission am 27. März 2020 beschlossen.

[gt] Mitteilung AGAPortal