Absicherung Export-Risiken
von Rudolf Müller
staatliche Absicherung von Exporten zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen
Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate Kreditlaufzeit) können innerhalb der EU sowie in ausgewählten Ländern der OECD ab sofort mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden. Eine entsprechende Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission am 27. März 2020 beschlossen.