Adressermittlung
Voraussetzung dafür, dass dem Kunden Leistugnen in Rechnung gestellt oder fällige Rechnungen angemahnt werden können, ist eine valide Kundenanschrift. Nicht nur bei "böswilligen" Schuldnern, sondern auch bei gut zahlenden und ansonsten zuverlässigen Kunden kann es vorkommen, dass die beim Lieferanten gespeicherte Adresse "veraltet" ist. Wer denkt bei einem Umzug schon daran, seine Lieferanten und und dienstleister zu informieren?
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