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Forderungssicherung

Ein neuer Sheriff ist in der Stadt: Kreditversicherung neu gedacht und neu gemacht!

Die traditionelle Warenkreditversicherung hatte und hat aus Sicht der Versicherungskunden eine ganze Reihe an Nachteilen.

Dem unbestrittenen Vorteil, bei einem versicherten Kunden im Schadensfall einen Ersatz des entstandenen Schadens zu erhalten, standen aus Sicht der Versicherungskunden neben einem u.U. sehr löchrigen und instabilen Versicherungsschutz, immer auch verfahrens- und verwaltungstechnische Hindernisse als spürbare Nachteile entgegen.

Insbesondere KMU sichern zu 90 bis 95 Prozent ihr Forderungsausfallrisiko daher nicht ab. 

Die neue Lösung: Das Angebot der crebita GmbH.

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Alternativen zur Warenkreditversicherung

Bis dato konnten Lieferanten lediglich zwischen zwei Grundmodellen zur Avbsicherung ihrer Forderungsrisiken wählen: Zwischen der klassischen Warenkreditversicherung (WKV) und der Excess-of-Loss-Deckung (XL). Während die WKV alle relevanten Risiken selbst einschätzt und die Absicherung jederzeit anpassen kann, bietet die XL-Versicherung weitreichende Freiheiten bei der Risikoeinschätzung durch den Versicherungsnehmer selbst. Voraussetzung ist allerdings ein funktionierendes Forderungsmanagement beim Lieferanten. Nun gibt es eine Alternative für alle Unternehmen, deren Forderungsmanagement noch nicht auf professionellem Niveau angelangt ist.

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Herbe Schlappe für Kreditversicherer

BGH Urteil zur Anrechnung eingehender Zahlungen auf älteste Forderungen
(
BGH Urteil vom 22. Januar 2014, Az.: IV ZR 344/12)

Herr Kai Engelsberg von Aon Credit International stellt das Urteil des BGH zur bisher gängigen Praxis der Warenkreditversicherungen und die daraus resultierenden Folgerungen vor.

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Verjährung von Forderungen

Alle Jahre wieder: Kurz vor Jahresende wird die "bange" Frage aufgeworfen: Wann verjähren unsere Forderungen? Wenn die Verjährung droht, bestehen dann Möglichkeiten, den Ablauf der Verjährung zu stoppen? Und wenn ja, wie?

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Werkvertrag und AGB

Herr Peter M. Bach, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Diem&Partner, Stuttgart hat in einem Artikel der Advoselect | news in der Ausgabe 01.2013 auf die möglichen Folgen unwirksamer Bestimmungen bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen hingewiesen. Die mögliche Unwirksamkeit gemäß ...

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Sicherung von Mietforderungen

Die Sicherung von Mietforderungen gehört, nicht zuletzt aufgrund des bekannten Mietnomadentums, zu einer der vordringlichsten Aufgaben bei Abschluss von Mietverträgen. Wie Sie mittels Kaution und anderer Sicherungsmittel Ansprüche aus Mietausfällen oder Schäden am Mietobjekt, zumindest teilweise, realisieren können, ..

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Bürgschaften

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten einzustehen. In der Regel handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die sich durch die Bürgschaft im Falle einer Zahlungsunfähigkeit..

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Bewertung von Debitoren

Die genaue Kenntnis der eigenen Debitorenstruktur ist zwingende Voraussetzung für die Identifikation latent vorhandener Risiken und die Entwicklung und Realisierung probater Sicherungsmaßnahmen. Wie Sie Ihre Debitoren wirkungsvoll analysieren, können Sie hier nachlesen.

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traditionelle WKV oder XL Versicherung

In den zurück liegenden beiden Jahren haben sich bei vielen Kunden in der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder die Grenzen der Forderungsabsicherung durch die Warenkreditversicherung gezeigt. Limite wurden teilweise, ganz oder gar branchenweit gekürzt bzw. gestrichen. Preise wurden erhöhte, teilweise sogar verdoppelt. 

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Excess of Loss Versicherung

Die Warenkreditversicherung ist eine der häufigsten Instrumente, um sich gegen Forderungsausfälle abzusichern. Jüngst hat die Excess of Loss Versicherung (XL-Versicherung) an Bedeutung gewonnen. Wie sie sich von der „klassischen“ Warenkreditversicherung unterscheidet und welche Vorteile sie bietet, erfahren Sie hier...

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Credit Device GmbH
crebita

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