Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2023
Anpassung auf 1,62 %
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27. Dezember 2022 beträgt 2,50 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2022 um 2,50 Prozentpunkte gestiegen. Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2023 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,62 % (zuvor -0,88 %).