Deemed Reexport
von Rudolf Müller
Verstöße gegen US-Recht vermeiden
Deutsche Exportunternehmen gehen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen, Migranten und Asylbewerbern mitunter unbeabsichtigt das[nbsp]Risiko eines so genannten „Deemed Reexports“[nbsp]in ein anderes Land als Deutschland ein. Das bedeutet, dass sie beispielsweise einer nicht-US-amerikanischen, nicht-deutschen Person Zugang zu Gütern ...