Die elektronische Rechnungsstellung wird in Frankreich im September 2026 verbindlich vorgeschrieben
von Rudolf Müller
Warten Sie nicht länger und erfüllen Sie die Anforderungen!
Ab dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich ansässigen Unternehmen elektronische Rechnungen für ihre nationalen B2B-Transaktionen erhalten. Darüber hinaus müssen große und mittlere Unternehmen diese ebenfalls verpflichtend ausstellen.
Gleichzeitig wird eine Verpflichtung zur Meldung von Transaktionen an die Steuerverwaltung (e-Reporting) für bestimmte Transaktionen eingeführt. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?