Export Compliance

von Rudolf Müller

Herausforderung für Unternehmen

Um Verstößen gegen das Exportkontrollrecht vorzubeugen, müssen den Wirtschaftsbeteiligten wesentliche Informationen im Hinblick auf die Grundsatzfragen der Exportkontrolle vor jedem Export vorliegen. Diese erhalten sie, wenn sie Antworten auf vier sogenannte „W-Fragen“ geben können.

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