Export Compliance
von Rudolf Müller
Herausforderung für Unternehmen
Um Verstößen gegen das Exportkontrollrecht vorzubeugen, müssen den Wirtschaftsbeteiligten wesentliche Informationen im Hinblick auf die Grundsatzfragen der Exportkontrolle vor jedem Export vorliegen. Diese erhalten sie, wenn sie Antworten auf vier sogenannte „W-Fragen“ geben können.
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