Finanzverwaltung ergänzt Regelungen zur E-Rechnung
von Rudolf Müller
3. BMF-Schreiben zur verpflichtenden elektronischen Rechnung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die bisherigen Vorgaben zur Einführung der E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025 ergänzt und am 15.10.2026 das dritte BMF-Schreiben zur verpflichtenden elektronischen Rechnung veröffentlicht (Az. III C 5 - S 7287-a/00019/021/017). Darin werden verschiedene Praxisfragen zur Anwendung der E-Rechnung sowie bestehende Übergangsregelungen näher erläutert.