Schufa-Eintrag wird schneller gelöscht
von Rudolf Müller
Verkürzung der Löschfrist ab 01. Januar 2025

Ab 01. Januar 2025 werden Einträge über einen einmaligen Zahlungsverzug bereits nach 18 Monaten statt bisher 36 Monaten wieder gelöscht. Voraussetzung dafür ist es allerdings, dass die gemeldete offene Rechnung spätestens 100 Tage nach Meldung der[nbsp]Mahnung an die Schufa bezahlt wurde.[nbsp]