Einmeldung
Übermittlung von Informationen über das (meist vertragswidrige) Zahlungsverhalten oder die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Schuldners an eine Auskunftei. Eine Einmeldung darf nur nach strengen rechtlichen Regeln erfolgen. Z.B. erst, nachdem der Schuldner mindestens zweimal erfolglos gemahnt wurde. Sie dient dazu, andere Gläubiger vor einem erhöhten Ausfallrisiko zu warnen.