Der Mahnbescheid wird auf Antrag des Gläubigers vom zuständigen Mahngericht erlassen. Mit diesem Dokument wird der Schuldner zur Zahlung einer Forderung aufgefordert. Der Mahnbescheid ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens und dient dazu, schnell und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, ohne dass zunächst Klage erhoben werden muss. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann anschließend ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, wenn er die Forderung nicht begleicht.

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