Mahnwesen
Dieser Begriff wird häufig zur Benennung der Stelle im Unternehmen verwendet, die sich um den Einzug fälliger Forderungen kümmert. Er bezeichnet aber auch die Gesamtheit aller Maßnahmen, mit denen ein Gläubiger offene und fällige Forderungen einzieht. Das Mahnwesen kann vom Gläubiger selbst betrieben oder an einen externen Dienstleister vergeben werden.