Auftrag zur rechtsgeschäftlichen Vertretung. Einen solchen Auftrag kann ein Gläubiger zum Beispiel einem Factoring-, einem Inkassodienstleister oder einem Rechtsanwalt erteilt. Mit der Mandatserteilung überträgt der Gläubiger diesem die Wahrnehmung seiner Interessen in der jeweiligen Angelegenheit.

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