Dokument, das die Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung enthält. Nach § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) muss eine Rechnung definierte Angaben aufweisen, damit sie als formal korrekte Rechnung von den Finanzbehörden akzeptiert wird. Rechnungen können und dürfen an Verbraucher noch in Papierform oder einem nicht-strukturierten elektronischen Format gestellt werden. Im B2B und im B2G-Geschäft wird künftig nur eine E-Rechnung, die der DIN EN 16931 entspricht, die Anforderungen der Finanzbehörden erfüllen.

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