Verpflichtung eines Geschädigten (z.B. eines Gläubigers), einen entstandenen Schaden (z.B. den Verzugsschaden) sowie dessen Folgen möglichst gering zu halten. Verletzt der Geschädigte diese Pflicht, kann das dazu führen, dass der entstandene Schaden nicht zu 100% (z.B. vom Schuldner) erstattet werden muss.

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