Die Vermögensauskunft hieß früher eidesstattliche Versicherung. Sie bezeichnet eine Erklärung, die ein Schuldner im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf Verlangen abzugeben hat. Er muss dabei sein gesamtes Vermögen offenlegen. Der Schuldner hat an Eides statt zu versichern, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht hat.

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