Vertrag/Vertragsverhältnis
Ein Vertrag kann schriftlich, mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, etwa wenn im Supermarkt Ware an der Kasse auf das Band gelegt wird. Auf einem Vertrag beruhendes Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wird als Vertragsverhältnis bezeichnet.