Bonitätsprüfung - Aktuelle Informationen sind schwer zu bekommen

Dem Forderungsmanagement fehlen i.d.R. aktuelle Informationen über die aktuelle wirtschaftliche Situation und die zu erwartende Geschäftsentwicklung des Kunden, z. B. die Marktstellung im Vergleich zum Wettbewerb, laufende Akquisitionen oder bestehende Risiken, wie ein Insolvenzrisiko im Kundenkreis des Kunden. Fehlen ergänzende Informationen, kann sich das Forderungsmanagement nur auf externe Informationen und die eigenen Erfahrungen verlassen.

Externe Bonitätsauskünfte: nicht immer korrekt

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Die Bonitätsauskunft einer Auskunftei liefert Informationen über:

  • Negativmerkmale
  • Alter und Größe des Unternehmens
  • bisherigen Umsatz und bisherige Ergebnisse
  • bisherige Zahlungserfahrungen
  • empfohlenes Kreditlimit (Höchstkredit)
  • Wahrscheinlichkeit des Forderungsausfalls
  • etc.

Es fehlen jedoch:

  • Marktdaten
  • Wettbewerbsinformationen
  • Prognosen

Außerdem wichtig zu wissen: Bonitätsauskünfte sind oft nicht aktuell!

Bankauskünfte - eine Alternative zu Bonitätsauskünften

Inhalt von Bankauskünften

Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige dem Kreditinstitut anvertraute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.

Voraussetzungen für die Auskunftserteilung

Das Kreditinstitut darf Bankauskünfte über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern sich die Anfrage auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und dem Kreditinstitut keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen darf die Bank Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt.

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