Eine im Vergleich zur Einzugsermächtigung weniger benutzte Form der Lastschrift ist der Abbuchungsauftrag. Im Gegensatz zur erstgenannten liegt hierbei dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen ein schriftlicher Abbuchungsauftrag vor, zu Lasten seines Kontos Lastschriften eines genau benannten Zahlungsempfängers einzulösen. Hierbei behält er sich ausdrücklich vor, diesen Auftrag jederzeit zu widerrufen. Im Lastschriftverfahren werden Einlösungen von Teilbeträgen nicht vorgenommen.

Hinweis:

Fachbuch: In dem folgendem Handbuch wird auch das obige Thema ausführlich behandelt: Meyer, Pütz (Hsg.) Forderungsmanagement im Unternehmen - Ständig aktualisierte Loseblattsammlung, Economica Verlag, Heidelberg, ISBN 3870813121


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