Die Anbietungsgrenze ist ein individuell im Versicherungsvertrag festgelegter Betrag, der eine Abgrenzung der innerhalb des Versicherungsrahmens eingeschlossenen Kunden formuliert. Der Wert liegt in der Praxis meist bei 10.000 Euro und mehr.
Der Versicherungsnehmer muss alle Kunden, die einen O/P-Saldo zu einem bestimmten Zeitpunkt (meist Monatsende) in Höhe mindestens dieses Volumens ausweisen, dem Kreditversicherer zur Festlegung eines versicherten Kreditlimits benennen (Andienungspflicht). Unterhalb der Anbietungsgrenze kann fakultativ eine sog. Pauschaldeckung vereinbart werden.

Von Bedeutung bei der Festlegung der Anbietungsgrenze ist aus Sicht des versicherten Unternehmens vor allem das individuelle Risikokonzept, d.h. die Bereitschaft, bis zu welcher Höhe Schäden im eigenen Risiko verbleiben sollen, und auch der Verwaltungs- und Kostenaufwand.

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