Ausfuhrpauschalgewährleistungen des Bundes (APG)
Zur Absicherung von Ausfallrisiken bei Exporten können deutsche Exporteure „Ausfuhrgewährleistung des Bundes zur Förderung der deutschen Ausfuhren“ in Anspruch nehmen. Wenn laufend ausländische Kunden in diversen Ländern beliefert werden, kommt eine Ausfuhrpauschalgewährleistung (APG) in Betracht. Diese Deckungsform bietet der Exportwirtschaft eine umfassende verwaltungsmäßig einfache Absicherung gegen wirtschaftliche und politische Ausfuhrrisiken. Die APG sichert als Mantelvertrag Forderungen aus Geschäften mit allen privaten ausländischen Schuldnern in Ländern, die nicht der OECD angehören.