Mit diesem Begriff wird die Trennung eines Gewerbebetriebs in zwei Unternehmungen bezeichnet. Hierbei überlässt ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine gewerblich tätige Personen- oder Kapitalgesellschaft (Betriebsunternehmen) zur Nutzung. Diese sachliche Verflechtung wird ergänzt durch eine personelle Verbindung. Eine Person oder eine Personengruppe beherrschen sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen mit der Möglichkeit, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen.
Es bestehen verschiedene Formen der Betriebsaufspaltung. Aufteilungen kommen in der Praxis vor allem wie folgt vor:
- Besitz- und Betriebsgesellschaft
- Produktions- und Vertriebsgesellschaft
- «Echte Betriebsaufspaltung» durch Aufteilung eines bislang einheitlichen Unternehmens in zwei rechtlich selbständige
Zu den wesentlichen Gründen für eine Betriebsaufspaltung gehören neben außersteuerlichen Aspekten, wie z.B. die Haftungsbegrenzung für die das Risiko tragende Betriebsgesellschaft, besonders die Verlagerung des Vermögens auf eine Personengesellschaft.
Bei der Bewertung von Forderungsrisiken können die Gegebenheiten der Betriebsaufspaltung von Bedeutung sein.

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