Buy-back-Geschäfte
Diese speziellen Geschäfte (auch Kompensationsgeschäfte sowie counter- und barter trade genannt) beruhen auf Gegenseitigkeitsvereinbarungen in der Form, dass statt eines Zahlungsausgleichs eine festgelegte Lieferung von Produkten erfolgt, die auf den Anlagen produziert wurde, die der Lieferant an den Käufer geliefert hat. Für den Erfolg des Geschäftes ist von Bedeutung, dass der Hersteller und Lieferant der Maschinen bereits vor Abschluß seines Kaufvertrages einen Abnehmer für die zu produzierenden Waren ermittelt hat.