cessio (legis)
Dies ist der lateinische Ausdruck für «Abtretung», d.h. die Übertragung von Forderungen. Hierzu ist i.d.R. ein Vertrag zwischen dem Inhaber und dem Erwerber nötig. Die cessio legis ist ein automatischer Forderungsübergang: Unter der Voraussetzung bestimmter Umstände geht die Forderung über, ohne dass ein Vertrag nötig ist. Z.B. erhält der Bürge, der für den eigentlichen Schuldner einspringen muss, automatisch die Forderung gegen diesen (§ 774 BGB). Folglich kann er das Geld verlangen, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners gebessert hat.