Cross-Border-Leasing
Dieser Begriff bezeichnet eine Form der Exportfinanzierung. Ein oder mehrere inländische Investoren (Leasinggeber) bestellen bei einem inländischen Produzenten einen Leasing-Gegenstand genau nach Wunsch des ausländischen Nutzers (Leasingnehmer), kaufen und vermieten diesen an den Leasingnehmer. Bei diesem Procedere hat der ausländische Leasingnehmer folgende Vorteile: Gewährleistung der Finanzierung der Anschaffungskosten ohne Bereitstellung entsprechender Liquidität; langfristige Nutzung zu flexiblen Zahlungsbedingungen (z. B. Kopplung der Leasingrate an erzielte Erträge); (in vielen Ländern) bilanzneutral, u. U. Aktivierung des Leasing-Gegenstandes beim Leasinggeber und beim Leasingnehmer (Doppelaktivierungsleasing, «double dip» Leasing); geringe Leasingraten aufgrund der Verrechnung von Abschreibung und Finanzierungskosten mit der Steuerlast des Leasinggebers.
Hinweise:
Informationen erhalten Sie auch vom Bundesverband Deutscher Leasing-Gesellschaften, Berlin
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