Dieser Fachbegriff bezeichnet die Wechselziehung zwischen einer Bank oder Sparkasse (Ausstellerin des Wechsels) und ihren Kunden (Debitor, Bezogener und Akzeptant des Wechsels). Die Debitorenziehung (der Wechsel) wird von dem wechselausstellenden Kreditinstitut diskontiert . Der Diskonterlös wird dem Kunden (Debitor) gutgeschrieben. Bei Fälligkeit der Debitorenziehung (des Wechsels) wird das Kontokorrentkonto des Debitors mit dem Wechselbetrag belastet.

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