Default-Klausel
Hierunter wird die Kündigungsmöglichkeit für einen Kreditgeber (Gläubigerbank) gegenüber säumigen Schuldnern von Kredit- und Anleiheverträgen am Euromarkt nach anglo-amerikanischem Vertragsrecht verstanden. Zu den wichtigsten Kündigungsgründen gehören das Ausbleiben von Zahlungen fälliger Beträge ( z.B. Tilgung, Zinsen) innerhalb kurzer Frist, wesentliche, falsche vom Kreditnehmer gemachte Zusicherungen oder auch Nichterfüllung sonstiger Vertragspflichten und gravierende Bonitätsverschlechterung des Kreditnehmers . Eine Cross-Default-Klausel sieht eine Kündigungsmöglichkeit vor, wenn der Kreditnehmer ( und evtl. auch Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen) Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten bei Fälligkeit nicht erfüllt.