Hierunter versteht man die Haftung für einen Forderungsverlust eines Gläubigers durch die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners. Der Delkrederegeber verpflichtet sich einem Lieferanten gegenüber, dass ein Kunde seine finanziellen Verpfichtungen aus dem abgeschlossenen Geschäft erfüllt. Die Risiken durch das Delkredere werden in der Praxis vor allem übernommen von zentralregulierenden Einkaufsgesellschaften ( oft auch «Delkrederegesellschaften», Kontore genannt), durch Factoring oder eine Kreditversicherung. Voraussetzung für die Übernahme des Ausfallrisikos ist eine eingehende Analyse der Bonität des Schuldners von Seiten des Delkrederegebers.
Das Delkredere spielt auch bei Handelsvertretern und Kommissionären eine Rolle. Sie stehen dem Lieferunternehmen, bzw. Kommittenten dafür ein, dass der Schuldner seinen Verbindlichkeiten aus dem getätigten vermittelten Geschäft nachkommt. ( vgl. § 394 HGB).

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