DEQ (delivered ex quay)
Bei dieser Incoterm-Klausel trägt der Exporteur die Kosten des Transports zum Bestimmungshafen einschließlich Löschkosten und aller Aus- bzw. Einfuhrabfertigungskosten. Der Gefahrübergang erfolgt am Kai. Die Klausel wird für See- und Binnenschiffstransport verwendet.