Bei dieser Incoterm-Klausel trägt der Exporteur alle Kosten bis zum Bestimmungshafen. Die Gefahr geht auf den Importeur über, sobald das Schiff den Bestimmungshafen erreicht hat. Die Entladung sowie der Einfuhrzoll sind vom Importeur zu tragen. Der Exporteur wird eine Transportversicherung abschließen. Die Klausel gilt für See- und Binnenschiffstransport.

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