Hiermit wird der Zinsabzug beim Ankauf später fällig werdender Forderungen bezeichnet, in der Praxis vor allem im Zusammenhang mit Wechseln. Der nach Abzug des Diskont verbleibende Nettobetrag einer Forderung wird bei Einreichung dem Begünstigten gutgeschrieben. Die Diskontierung erfolgt überwiegend durch Kreditinstitute. Beim Factoring bezeichnet der Diskontsatz die Kosten für die Vorfinanzierung, die der Factor bzw. der Käufer der Forderung für den vorfinanzierten Betrag für die Dauer der Vorfinanzierung berechnet.

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