Eidesstattliche Versicherung
Hierunter wird die von einer Person erfolgte Bekräftigung verstanden, dass eine getätigte Aussage über einen Sachverhalt der Wahrheit entspricht. Im Geschäftsleben ist die eidesstattliche Versicherung (ehemals: Offenbarungseid) zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Erteilung von Auskünften oder Rechnungslegung (z.B. Rechenschaft über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung) vorgesehen (§§259ff BGB).
In der Zwangsvollstreckung dient sie dem Gläubiger dazu, Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Schuldners zu erhalten, insbesondere nachdem Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben sind (§807 ZPO).
In der Zwangsvollstreckung dient sie dem Gläubiger dazu, Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Schuldners zu erhalten, insbesondere nachdem Vollstreckungsversuche erfolglos geblieben sind (§807 ZPO).