Eigenverwaltung in der Insolvenz
Nach der neuen Insolvenzordnung kann sich der insolvente Unternehmer eigeninitiativ seiner Situation durch die Eigenverwaltung stellen. In bestimmten Fällen wird dadurch die Bestellung eines Insolvenzverwalters überflüssig. Unter Aufsicht eines Sachwalters kann die bisherige Unternehmensführung weiter arbeiten und ihre für eine erfolgreiche Sanierung oft sehr wichtigen Informationen und Erfahrungen einbringen. Dieses Procedere ist besonders dann von entscheidender Bedeutung, wenn bereits vor dem Insolvenzantrag ein klares Sanierungskonzept und dessen Umsetzungsmöglichkeiten soweit vorbereitet sind, dass die rasche Realisierung nach dem Insolvenzantrag möglich ist.