Einlagensicherung
Die Sicherheit der bei Kreditinstituten eingezahlten Gelder wird in Deutschland durch drei nebeneinander geltende Sicherungssysteme garantiert. Alle drei großen Organisationen des Kreditwesens (Privatbanken, Sparkassen, Kreditgenossenschaften) haben aus Beiträgen der Mitgliedsinstitute jeweils für ihren Bereich «Garantiefonds» geschaffen. Durch den Einlagensicherungsfonds sind bei den privaten Banken alle Einlagen eines Kunden bis zur Höhe von 30% des haftenden Eigenkapitals des jeweiligen Instituts gesichert.
In 1998 ist in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungs-Richtlinie und der EG-Anlegerentschädigungs-Richtlinie erstmals eine gesetzliche Regelung für die Entschädigung von Einlegern und Anlegern geschaffen worden. Da die gesetzliche Entschädigungseinrichtung nur eine Basisdeckung übernimmt, werden die auf freiwilliger Basis errichteten Sicherungssysteme weitergeführt.
In 1998 ist in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungs-Richtlinie und der EG-Anlegerentschädigungs-Richtlinie erstmals eine gesetzliche Regelung für die Entschädigung von Einlegern und Anlegern geschaffen worden. Da die gesetzliche Entschädigungseinrichtung nur eine Basisdeckung übernimmt, werden die auf freiwilliger Basis errichteten Sicherungssysteme weitergeführt.