Dieses Verfahren wird von den Banken nicht offiziell unterstützt. Das ELV-Verfahren verzichtet komplett auf eine Prüfung der Sperrdatei der Banken. Bei größeren Ketten wird oftmals eine hausinterne Sperrdatei von Karten geführt, bei denen schon einmal Zahlungsprobleme auftraten. Bei diesem Verfahren wird aus den Bankdaten des Magnetstreifens die Bankleitzahl und die Kontonummer ausgelesen und eine ganz normale Lastschrift mit Einzugsermächtigung erstellt, die der Kunde mit seiner Unterschrift erteilt. Der Händler spart zwar hierbei Systemkosten, bleibt aber auf dem Betrugsrisiko und dem Zahlungsausfall-Risiko sitzen, da unbemerkt auch gesperrte und gestohlene Karten eingesetzt werden können. Auch hier kann der Kunde die Lastschrift zurückgeben.

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