Dies ist in der Kreditversicherung eine, neben der generell festgelegten prozentualen Selbstbeteiligung an evtl. eintretenden Schäden, mögliche weitere Eigenbeteiligung des Versicherungsnehmers. Dieser trägt hierbei von der Summe aller Entschädigungen, die der Kreditversicherer für die in einem Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungsfälle leistet, einen vertraglich fixierten Betrag, um den sich die Entschädigungsansprüche reduzieren.

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