Die Finanzierungsdienstleistung des Factors (auch als Maturity-Factoring bezeichnet) kann unterschiedlich in Anspruch genommen werden. Beim Fälligkeits-Factoring besteht die Möglichkeit, die Finanzierung nicht oder nur in eingeschränkter Form zu nutzen, wie z.B. in der Form dass Zahlungen des Factoringinstitutes erst nach erfolgter Zahlung des Abnehmers oder bei Fälligkeit der Forderung geleistet werden.

Hinweis:
Informationen erteilen die rd. 15 deutschen Factoringgesellschaften und der Deutsche Factoring-Verband, Wiesbaden

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