Fernabsatzgesetz (Fern AG)
Das Fern AG ist am 30.06.2000 in Kraft getreten und dient damit der Umsetzung der EU-Richtlinien 97/7/EG vom 20.05.1997 und 98/27/EG vom 19.05.1998. Es enthält Informationspflichten und Widerrufsrechte zum Schutz von Verbrauchern bei Verträgen über Waren und Dienstleistungen mit Verbrauchern, die im Rahmen eines «für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw. Dienstleistungssystems» geschlossen werden. Hierzu gehört vor allem auch das Internet. Ab Inkrafttreten müssen daher u.a. e-commerce Websites gemäß diesen gesetzlichen Vorgaben neu gestaltet werden. Insbesondere die bisher üblichen allg. Geschäftsbedingungen (AGB) dürfen in der vorliegenden Form nicht weiter verwendet werden. Zukünftig müssen Online-Shop-Betreiber in ihre AGB genaue Angaben über die angebotenen Produkte und die Vertragsabwicklung aufnehmen. Ebenfalls besonders wichtig: Die Verbraucher müssen unbedingt auf das neue Widerrufsrecht im Einzelnen hingewiesen werden.
Hinweis:
Weitere Informationen können Sie über folgende Webseiten erhalten: www.fernabsatz-gesetz.de
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Weitere Informationen können Sie über folgende Webseiten erhalten: www.fernabsatz-gesetz.de