Forderungen
Unter Forderungen versteht man im wirtschaftlichen Kontext den Anspruch eines Unternehmens an andere Personen oder Unternehmen auf die Erbringung einer bestimmten Finanz-, Sach- oder Dienstleistung. Diese können gegliedert werden in Finanz- und Darlehensforderungen. Im juristischen Sprachgebrauch wird mit diesen Begriffen ein Schuldverhältnis aus einer gewollten Rechtsverbindung zweier Parteien beschrieben; hier ist die Rede von einem Gläubiger, der gegenüber einem Schuldner die Erfüllung einer vertraglichen Vereinbarung einfordert.
Diese Situation tritt also ein, sobald es sich nicht mehr um einen schwebenden Vertrag handelt, sondern die gegenseitige Vereinbarung bereits einseitig erfüllt worden ist, während die vereinbarte Leistung der Gegenseite noch aussteht. Eventuell liegt ein Zahlungsziel vor, sodass der Anspruch erst nach Ablauf einer Zahlungsfrist, die mit der Lieferung einer Ware bzw. mit der Erbringung einer Dienstleistung einsetzt, über einen vereinbarten, aber nicht (vollständig) erbrachten Preis gültig wird. Forderungen bestehen nur dann, wenn sie einredefrei sind.
Forderungen gehören im Sinne des Rechnungswesens zum Umlaufvermögen und sind gemäß §266 (2) HGB auf der Aktivseite (Aktiva) der Gliederung der Jahresbilanz eines Betriebs auszuweisen. Sie sind finanzielle Vermögenswerte und zählen zu den Finanzinstrumenten. Als Synonym für die ausstehenden Beträge, für die Produkte oder die Dienstleistungen, die vom Lieferanten auf Kredit bezogen werden (Forderungen aus Lieferung und Leistung) sowie für die Personen, welche diese in Anspruch nehmen, verwendet man häufig das Wort Debitoren.
Probleme können entstehen, wenn aufgrund der Debitoren und des nicht fristgerechten Eingangs der vereinbarten Zahlung die Liquidität des Kreditors nicht mehr gewährleistet ist, wodurch die Gläubigerfirma selbst in finanzielle Schwierigkeiten (Zahlungsschwierigkeiten) gerät und eventuell auch einen Domino-Effekt unter Handelspartnern auslöst. Um Forderungen von Schuldnern einzufordern, bieten sich Mahnungen und gegebenenfalls Vollstreckungen als Mittel an.