Durch einen Kauf- und Abtretungsvertrag ist es möglich Forderungen zu verkaufen bzw. zu erwerben. Gegenstand des Vertrages ist die Einigung des bisherigen Gläubigers (Zedent) mit dem Erwerber der Forderung (Zessionar) darüber, dass die Forderung, gegen Zahlung eines Geldbetrags, auf den neuen Gläubiger übergehen soll. Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrages geht die Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf den neuen Gläubiger über. Grundsätzlich haftet der Verkäufer für den rechtlichen Bestand der Forderung (§437 BGB). Wird eine Forderung verkauft, so wird der Schuldner in der Regel darüber informiert, dass er mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Zessionar zahlen kann.

Der Verkauf von Forderungen bildet die Grundlage für das zunehmend an Bedeutung gewinnende Finanzierungsinstrument Factoring. Der Forderungsverkauf erfüllt dabei 2 wesentliche Funktionen: einerseits soll für den Verkäufer ein schneller und sicher planbarer Liquiditätszufluss realisiert werden. Andererseits sollen Forderungsausfälle für den Zedent vermieden werden. Letzteres wird durch den regresslosen Verkauf der Forderungen erreicht: das Risiko des Forderungsausfalls geht vollständig auf den Erwerber der Forderung über. Aus diesem Grunde ist die Bonität des Debitors (Schuldners) und die Möglichkeit zur Absicherung von Forderungsausfällen (z. B. über eine Warenkreditversicherung) meist die Voraussetzung für den Ankauf von Forderungen.


Zurück