Bei der Forfaitierung verkauft ein Exporteur mittel- bis langfristige Exportforderungen - i.d.R. auf Wechsel- und Akkreditivbasis - zu Festzinssätzen regresslos (à forfait) an eine Bank, Sparkasse oder ein spezielles Kreditinstitut, das hiermit die Finanzierung vornimmt. In anglo-sächsischen Regionen wird auch der Begriff «non-recourse-finance» oder «without recourse finance» verwendet.
Diese Form der Finanzierung hat u.a. den Vorteil, dass Forderungen gegenüber Abnehmern aus Osteuropa, Ländern in Nah- und Fernost, Amerika sowie Afrika mit Laufzeiten bei entsprechenden Gegebenheiten bis zu 7 Jahren verkauft werden können. Im Hinblick auf Forderungen gegenüber Abnehmern in OECD-Ländern sind sogar noch längere Laufzeiten möglich. Durch die Forfaitierung von Forderungen werden nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die politischen Risiken abgesichert. Bei Geschäften, die in Fremdwährung fakturiert werden, entfällt auch das Währungsrisiko.
Der Käufer einer Forderung wird Forfaiteur ,der Verkäufer Forfaitist genannt. Unter Primärmarkt versteht man den geschäftlichen Bereich, der sich zwischen Exporteur und Forfaiteur ergibt. Als Sekundärmarkt beschreibt man die Handelsaktivitäten von Kreditinstituten und Finanzgesellschaften mit Forfaitierungsgeschäften an internationalen Finanzplätzen.

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