Franchise
Die Höhe der Entschädigung in einem Schadenfall kann in einem Versicherungsvertrag durch Vereinbarung einer Franchise reduziert werden. Hierbei wird vereinbart, dass die Versicherungsleistung erst ab einer bestimmten Höhe - nach Berücksichtigung eines festgelegten, «vorgeschalteten» Betrages - zu leisten ist. Der Selbstbeteiligung des Versicherten am ihm entstandenen Schaden steigt dadurch an. In der Kreditversicherung sind im wesentlichen folgende Formen der Franchise möglich: Forderungsfranchise, Entschädigungsfranchise, einschl. Entschädigungsvorrisiko und Integralfranchise. Von Seiten des Versicherers besteht der Vorteil in der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch Wegfall kleinerer ansonsten zu bearbeitender Schadenfälle. Der Versicherungsnehmer kann meist eine günstigere Prämie erzielen.