Im Ausland ausgestellte gekreuzte Schecks werden in Deutschland wie Verrechnungsschecks behandelt. Inländische gekreuzte Schecks stellen im Zweifelsfall eine unklare Weisung dar, die zu Rückfragen und damit Verzögerungen führen kann.

Hinweis:
Fachbuch: P. Bülow, Heidelberger Kommentar WechselG / ScheckG / AGB, 3. Auflage, 2000, C.F. Müller, Heidelberg, ISBN3811420127

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