Es handelt sich hierbei um eine vorausbezahlte, elektronische Geldbörse, die insbesondere für Kleinbetragszahlungen in Frage kommt. Sie wurde von Kreditinstituten entwickelt, Um ein wirtschaftliches Verfahren zur bargeldlosen Abwicklung von Kleinzahlungen zu bieten. Geldkarten können als eigenständige Karte ausgegeben werden. Normalerweise ist der GeldKarte Chip auf der ec-Karte oder Kundenkarte einer (deutschen) Bank mit aufgebracht. In diesem Fall kann die ec-Karte auch für die Funktion GeldKarte genutzt werden. Beträge bis insgesamt DM 400,- können auf den Chip geladen werden und in beliebiger Stückelung bei entsprechend ausgestatteten Händlern, Automaten etc. zur Bezahlung benutzt werden. Als Bargeldersatz liegt hier der Schwerpunkt auf der vereinfachten Abwicklung und der Schnelligkeit der Zahlung. Da es keine Autorisierung der Zahlungen gibt, können verlorene GeldKarten auch nicht gesperrt werden. Genau wie beim Bargeld sind die gespeicherten Beträge im Verlustfall zunächst verloren, eine Erstattung ist aber unter gewissen Bedingungen möglich. Ein Händler hat bei der Nutzung ein Autorisierungsentgelt zu zahlen, wofür er eine Zahlungsgarantie erhält.

Hinweis:
Fachbuch: P. Bülow, Heidelberger Kommentar WechselG / ScheckG / AGB, 3. Auflage, 2000, C.F. Müller, Heidelberg, ISBN3811420127

Zurück