Die Gesamthandsgemeinschaft (Gemeinschaft zur gesamten Hand) ist eine Personenvereinigung, bei der das Vermögen allen Beteiligten gehört. Die einzelnen Gesamthänder sind nicht zu einem bestimmten Anteil an den einzelnen Gegenständen beteiligt. Ein einzelnes Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft kann nicht über seinen Anteil frei verfügen. Bei Willensentscheidungen müssen alle zusammen handeln.
Die klassische Form der Gesamthandsgemeinschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB- Gesellschaft) , die offene Handelsgesellschaft (OHG) oder die ungeteilte Erbengemeinschaft.

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