Gesamtschuldner
Wenn mehrere Schuldner eine Leistung in der Form schulden, dass jeder von ihnen verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu bewirken, gleichzeitig der Gläubiger aber die Leistung nur einmal fordern kann, handelt es sich um eine Gesamtschuld. Ein Gläubiger kann in diesen Fällen bis zur Befriedigung seiner gesamten Forderung nach seiner freien Entscheidung die Leistung wahlweise von dem einen oder dem anderen Schuldner fordern. Durch die Leistung eines Schuldners wird auch der andere von seiner Schuld befreit.
Im Verhältnis untereinander sind die Gesamtschuldner. zu gleichen Anteilen verpflichtet (§ 426 BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist. Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gemeinschuldner.. Den Gläubigern gegenüber haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft als Gemeinschuldner
Im Verhältnis untereinander sind die Gesamtschuldner. zu gleichen Anteilen verpflichtet (§ 426 BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist. Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gemeinschuldner.. Den Gläubigern gegenüber haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auch die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft als Gemeinschuldner