Gewerberegister
Wenn ein gewerblicher Schuldner nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann er im Gewerberegister gemeldet sein. Einsicht in das Register wird jedoch nur gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dies ist bei der Durchsetzung einer Forderung gegeben und sollte im Antrag deutlich artikuliert werden.