Gläubiger
Ein Gläubiger (Kreditor) ist im Rahmen eines Schuldverhältnisses ( §241 BGB) derjenige, dem ein Anspruch (z.B. auf Zahlung des Kaufpreises) gegen den Schuldner zusteht. Bei Kaufverträgen ist ein Lieferant im Hinblick auf den Kaufpreis Gläubiger des Käufers. Was die Lieferung der Ware oder Erstellung einer Dienstleistung angeht, ist er Schuldner gegenüber dem Kunden.