Unter Hemmung einer Frist, wie z.B. die der Verjährung, versteht man das Ausbleiben einer Weiterrechnung über einen bestimnten Zeitraum hinaus. Die verbleibende Zeit der Frist läuft erst weiter, wenn der Grund für die Hemmung weggefallen ist. Es besteht ein deutlicher Unterschied zur Unterbrechung. Hier beginnt die Frist neu, wenn der Unterbrechungsgrund nicht mehr besteht.

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