Die Höhe des Versicherungsschutzes für einen Kunden entspricht generell dem vereinbarten Kreditlimit, das die Obergrenze des versicherten Saldos von Forderungen gegenüber diesem Abnehmer angibt. Neben dem Kreditlimit wird die Gesamthöhe des Versicherungsschutzes durch die Höchst-entschädigung des Versicherers festgelegt. Sie regelt die Gesamthaftung des Kreditversicherers für alle im Mantelvertrag eingeschlossenen Risiken und damit für alle Schadenfälle innerhalb eines Versicherungsjahres. Grundlagen für die Berechnung der Höchstentschädigung (auch Höchsthaftung genannt) sind die gezahlte Jahresnettoprämie und ein im Versicherungsschein festgelegter Multiplikator. Als Richtwert gilt eine Höchstentschädigung in Höhe des 20-fachen der Jahresprämie.
Beispielrechnung: 5.000 Euro Jahresnettoprämie und 20-fache Höchstentschädigung für ein Versicherungsjahr entspricht einer Höchstentschädigung von netto 100.000 Euro. Unter Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung von 30 Prozent kann sich der Bruttoschaden auf rd. 143 000 TEU belaufen.

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